Rat & Hilfe im Trauerfall

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Urne für zu Hause

 

Trotz Friedhofszwang ist es in Österreich prinzipiell gestattet, die Aschenurne eines verstorbenen Familienmitglieds zu Hause aufzubewahren oder im Garten zu vergraben.
 

Eine Privatbegräbnisstätte muss behördlich genehmigt werden. Ein entsprechender Antrag ist in den Landeshauptstädten beim Magistrat einzureichen, in kleineren Gemeinden beim Bürgermeister. Welche Bedingungen zu erfüllen sind, regelt im Einzelnen das jeweilige Landesgesetz.
Der Grundeigentümer und auch die engsten Familienangehörigen müssen eine schriftliche Einverständniserklärung zu der Privatbegräbnisstätte abgeben.
Dem Antrag muss darüber hinaus ein Lageplan der Wohnung bzw. des Grundstücks beigelegt werden, wo der Standort der Urne mit der Leichenasche des verstorbenen Familienmitglieds eingezeichnet ist.

 

Nachteile:

Wenn ein Angehöriger die Urne daheim hat, nimmt man den anderen Hinterbliebenen die Möglichkeit an einem Platz zu Gedenken, der für jeden frei zugänglich ist.

Ein weiteres Problem stellen Wohnungsauflösungen dar, wenn es keine nachfolgende Generation mehr gibt, der man die Asche übergeben kann.
Ein würdevoller Umgang mit den sterblichen Überresten ist dann oft nicht mehr gegeben.

Aktuelle Sterbefälle

Für Ihre persönliche Anteilnahme haben Sie die Möglichkeit einen Eintrag im Kondolenzbuch zu hinterlassen oder eine Gedenkkerze zu entzünden.

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